Dritter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag (3. MÄStV) trat am 1. Juli 2023 in Kraft.
"Der Dritte Medienänderungsstaatvertag reformiert den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag und sieht insbesondere eine Flexibilisierung bei den Verbreitungswegen vor. Das Erste, das ZDF, die dritten Programme sowie Arte und 3Sat bleiben als lineare Programme beauftragt. Programme wie KiKa, ARD Alpha oder Phoenix können auch weiterhin linear verbreitet werden. Anders als bislang könnten sie nach dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aber auch als reine Online-Angebote oder Video-on-Demand Angebote betrieben werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Anstalten und den zuständigen Aufsichtsgremien." (Pressemeldung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 21.6.2023)
Geändert wurde der Medienstaatsvertrag (MStV).
Medienrechtliche Staatsverträge
Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reformstaatsvertrag
Medienrechtliche Staatsverträge
Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Zurück zu Medienrecht & -politik
Zurück zu den Media Perspektiven Themenwelten