Dritter Medienänderungsstaatsvertrag (3. MÄStV)

Dritter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Medienrechtliche Staatsverträge bilden die Grundlage unserer Medienordnung. 

Sie finden hier jeweils ein pdf des gesamten Vertragstextes sowie eine Version der geänderten Einzelverträge, in dem die Änderungen farblich markiert sind.

Dritter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag (3. MÄStV) trat am 1. Juli 2023 in Kraft.

"Der Dritte Medienänderungsstaatvertag reformiert den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag und sieht insbesondere eine Flexibilisierung bei den Verbreitungswegen vor. Das Erste, das ZDF, die dritten Programme sowie Arte und 3Sat bleiben als lineare Programme beauftragt. Programme wie KiKa, ARD Alpha oder Phoenix können auch weiterhin linear verbreitet werden. Anders als bislang könnten sie nach dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aber auch als reine Online-Angebote oder Video-on-Demand Angebote betrieben werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Anstalten und den zuständigen Aufsichtsgremien." (Pressemeldung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 21.6.2023)

Geändert wurde der Medienstaatsvertrag (MStV).

Medienrechtliche Staatsverträge

Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reformstaatsvertrag

 

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Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

 

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Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

 

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