Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Im Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (1. MÄStV) wurde der Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag (RFinStV) geändert.
Er sollte am 1.1.2021 in Kraft treten. Dies war aber nicht der Fall, da nicht alle Bundesländer den Entwurf ratifizierten. In der Folge kam es deshalb zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der mit Wirkung zum 20.7.2021 den 1. Medienänderungsstaatsvertrag vorläufig in Kraft setzte.
Medienrechtliche Staatsverträge
Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reformstaatsvertrag
Medienrechtliche Staatsverträge
Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
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