Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag (5. MÄStV) trat am 1.10.2024 in Kraft.
Geändert wurden dabei der Medienstaatsvertrag (MStV) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Gegenstand des 5. Medienänderungsstaatsvertrages sind notwendige Regelungen im Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zur Umsetzung des Digital Service Act, bzw. zur Angleichung an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, das das Telemediengesetz ersetzt.
Zudem sieht er in § 59 Abs. 4 eine Klarstellung für Regionalfenster in den reichweitenstärksten privaten Fernsehvollprogrammen vor.
Die Begründungen zum 5. Medienänderungsstaatsvertrag finden Sie auf der Website der Rundfunkkommission der Länder.
Den kompletten Gesetzestext können Sie hier entweder mit oder ohne Markierung der erfolgten Änderungen herunterladen:
- 5. Medienänderungsstaatsvertrag gesamt
- 5. Medienänderungsstaatsvertrag gesamt (mit markierten Änderungen)
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