MP Dokumentation
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Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
5. MÄStV
Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag (5. MÄStV) trat am 1.10.2024 in Kraft.
Geändert wurden dabei der Medienstaatsvertrag (MStV) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Gegenstand des 5. Medienänderungsstaatsvertrages sind notwendige Regelungen im Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zur Umsetzung des Digital Service Act, bzw. zur Angleichung an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, das das Telemediengesetz ersetzt.
Zudem sieht er in § 59 Abs. 4 eine Klarstellung für Regionalfenster in den reichweitenstärksten privaten Fernsehvollprogrammen vor.
Volltext MP Dokumentation I/2025
5. Medienänderungsstaatsvertrag gesamt
Version mit markierten Änderungen
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