Sechster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
6. MÄStV
Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄStV) trat am 1.12.2025 in Kraft.
Geändert wurden dabei der Medienstaatsvertrag (MStV) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Im geänderten Medienstaatsvertrag wurden die Möglichkeiten der Landesmedienanstalten bei der Durchsetzung von Maßnahmen erweitert, um insbesondere bei Verfahren gegen Anbieter mit Sitz im europäischen Ausland eine effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.
Mit der Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages werden erstmals Betriebssysteme verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsschädigenden Inhalten zu treffen. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen Jugendschutzeinstellungen auf den von Kindern und Jugendlichen genutzten Endgeräten künftig leicht einstellen und einfach konfigurieren können. Des Weiteren betreffen die Änderungen die Aufgabenbeschreibung und Zusammensetzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie die Verbesserung der Durchsetzung von Maßnahmen der Landesmedienanstalten.
Volltext MP Dokumentation II/2025
6. Medienänderungsstaatsvertrag gesamt
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