Siebter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
7. MÄStV - Reformstaatsvertrag
Der Siebte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (7. MÄStV - "Reformstaatsvertrag") trat am 1.12.2025 in Kraft.
Im Rahmen des Reformstaatsvertrags wurden der Medienstaatsvertrag, der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag, der Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geändert. Dabei wurden die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend überarbeitet. Veränderungen gab es beim Auftrag und bei beauftragten Angeboten. Zudem umfasst der Medienstaatsvertrag Vorgaben für eine stärkere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie Vorgaben für die Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance. Im neu gefassten ARD-Staatsvertrag werden für die ARD erstmals umfassende staatsvertraglich geregelte Organisationsstrukturen und -prinzipien eingeführt. Die Veränderungen im ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag betreffen die Leitungsstrukturen beider öffentlich-rechtlicher Anstalten. Im reformierten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wird das Verfahren zur Feststellung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender an verschiedenen Stellen angepasst. Daneben erhält die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mehr Möglichkeiten, die Einhaltung ihrer Empfehlungen zu überprüfen.
Volltext MP Dokumentation III/2025
7. Medienänderungsstaatsvertrag ("Reformstaatsvertrag") gesamt
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