Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
4. MÄStV
Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag (4. MÄStV) trat am 1.1.2024 in Kraft.
Geändert wurden dabei der Medienstaatsvertrag (MStV) sowie die Staatsverträge von ZDF und Deutschlandradio.
In der neuen Fassung des Medienstaatsvertrags werden in § 31 Regelungen zu den Themenbereichen Transparenz, Compliance, Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen, Gremienaufsicht und Interessenkollision ergänzt und für alle ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio einheitlich hohe Standards gesetzt. Die bestehenden Regelungen im ZDF- und Deutschlandradio- Staatvertrag werden entsprechend angepasst.
„Geschärft werden etwa die Anforderungen in Bezug auf die Transparenz der Gehälter von Führungskräften, die Einsetzung von unabhängigen Compliance-Beauftragten oder die Befangenheitsregeln für Gremienmitglieder. Ebenso sollen der Sachverstand in den Aufsichtsgremien gestärkt und die Gremiengeschäftsstellen angemessen mit Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden, um deren möglichst unabhängige fachliche und organisatorische Zuarbeit für die Aufsichtsgremien zu gewährleisten.“ (Quelle: Pressemitteilung des Berliner Senats vom 25.7.2023)
Volltext MP Dokumentation I/2024
4. Medienänderungsstaatsvertrag gesamt
Version mit markierten Änderungen
- Download Volltext 4 MB, pdf
Zurück zur Übersicht