Barrierefreiheit in Medienangeboten: Welche Rolle spielt KI?
Öffentlich-rechtliche und private Initiativen für mehr Inklusion
Kurz und knapp
- Inklusive Medienangebote zu schaffen, ist Auftrag und Ziel öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkveranstalter. Konkrete Regelungen hierzu sind im Medienstaatsvertrag, EU-Richtlinien und deutschen Gesetzen festgeschrieben.
- In den letzten Jahren wurden Untertitelung, Audiodeskription und Gebärdensprache in audiovisuellen Angeboten ausgebaut, auch Webseiten und Social Media werden inklusiver.
- Inhalte in Leichter Sprache für Menschen mit unterschiedlichen Handicaps und Behinderungen rücken verstärkt in den Fokus von Medienanbietern.
- Künstliche Intelligenz wird teilweise für das Erstellen barrierefreier Angebote verwendet, in Redaktionen machte man bislang damit unterschiedliche Erfahrungen. Es muss unter anderem die aktuell hohe Fehleranfälligkeit von KI-Tools berücksichtigt werden.
Barrierefreiheit unerlässlich für Teilhabe
In Deutschland leben – mit steigender Tendenz – aktuell rund 7,9 Mio. Schwerbehinderte. Menschen mit Behinderungen oder anderen Handicaps haben das gleiche Informations- und Unterhaltungsbedürfnis wie Menschen ohne Behinderung. Mediale Teilhabe ist zudem unerlässlich für den demokratischen Diskurs. Anhand konkreter Beispiele, wie etwa Aktionsplänen und Status-Quo-Berichten von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern, wird deutlich, dass Teilhabe bzw. Inklusion als ein zentraler Public Value (gesellschaftlicher Mehrwert) des Mediensystems verstanden wird. Barrierefreie Optionen werden infolgedessen kontinuierlich ausgebaut. Im Medienstaatsvertrag, verschiedenen deutschen Gesetzen und EU-Richtlinien sind konkrete Anforderungen an die Medien in Bezug auf Barrierefreiheit festgeschrieben.
Optionen für seh- und hörbehinderte Menschen
Verhältnismäßig einfach zu beheben sind Barrieren für hör- und sehbehinderte Menschen. Untertitelung, Audiodeskription und Gebärdensprache stehen in audiovisuellen Medienangeboten linear und in Mediatheken immer häufiger zur Verfügung. Im Ersten sind derzeit zum Beispiel 98 Prozent des Programms untertitelt, im ZDF-Hauptprogramm liegt diese Quote bei 96 Prozent. ProSieben untertitelt 53 Prozent seines Programms, RTL 24 Prozent.
KI kann Erstellung barrierefreier Inhalte erleichtern
Bei der Erstellung von barrierefreien Optionen wird zunehmend Künstliche Intelligenz (KI) verwendet, wie etwa bei der Erstellung von Transkripten. KI wird auch verwendet, um Webseiten durch stärkere Kontraste oder einstellbare Buchstabengrößen barrierefreier zu gestalten. Bei der Erstellung von Texten in einfacher Sprache bzw. in der konkret regulierten „Leichten Sprache“ für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringem Sprachvermögen werden ebenso teils KI-Tools hinzugezogen.
Redaktionen machen teils unterschiedliche Erfahrungen mit KI, beispielsweise muss zum aktuellen Zeitpunkt das „Halluzinieren“ oder die generell hohe Fehleranfälligkeit von KI-Tools berücksichtigt werden. In einigen Jahren dürfte hier eine Weiterentwicklung und eine intensivere Verwendung optimierter KI zu erwarten sein.
KI-Hinweis: Bei der Erstellung der Texte wurde keine Künstliche Intelligenz (KI) verwendet.
MP-Spotlights
Barrierefreiheit bei ARD, ZDF und großen privaten Sendergruppen
Barrierefreiheit in Medienangeboten: Rechtlicher Rahmen
Volltext MP 8/2026
- Download Volltext 397 KB, pdf
Zurück zur Übersicht